AufgabeBauwasserhaltung

Eine Bauwasserhaltung dient dazu, eine Baugrube, die im Grundwasser liegt, während der Zeit der Bauarbeiten trockenzulegen. Dies stellt eine Benutzung des Grundwassers dar; für die das Landratsamt Miltenberg eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilen muss.
Die Bauwasserhaltung muss immer so erfolgen, dass das Grundwasser oder das Fließgewässer, in das eingeleitet werden soll, nicht verunreinigt oder beeinträchtigt wird.

Formulare:

  • Programm BEN - Nieder- schlagswassereinleitungen

    Programm BEN - Niederschlagswassereinleitungen

  • Überschwemmungsgefährdete Gebiete

    Überschwemmungsgefährdete Gebiete

  • Hochwassernachrichtendienst

    Hochwassernachrichtendienst (Screenshot)

  • Kartendienst Gewässerbewirtschaftung

    Kartendienst Gewässerbewirtschaftung

  • Bodeninformationssystem Bayern

    Breitband Logo

  • Badegewässer

    Badesee Niedernberg

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